Hüpfburgparadies Rauch    Tel.: 0172-1760446

Nutzungsbedingungen der Hüpfburgen & Event-Gegenständen

• Die Mietgegenstände dürfen nur unter Aufsicht einer eingewiesenen Person genutzt werden.

• Achten Sie darauf, dass Alter und Größe der Nutzer, die gleichzeitig auf den Mietgegenständen

spielen, vergleichbar sind.

• Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise der Mietgegenstände eingehalten

werden.

• Speisen und Getränke sind in den Mietgegenständen Verboten!

• Es ist zu kontrollieren, dass keine spitzen oder scharfe Gegenstände, die zu Verletzungen oder

Beschädigungen führen könnten, wie z.B. Haarspangen, Stifte etc. auf dem Mietobjekt genommen

werden.

• Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Dinge müssen vor der Benutzung der

Mietgegenstände abgelegt werden!

• Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden!

• Schuhe sind während der Nutzung der Hüpfburgen abzulegen!

• Die Aufsichtsperson sollte frühzeitig eingreifen, wenn einzelne Nutzer durch ihr Verhalten anderen

insbesondere Kleinere gefährden.

• Erwachsene dürfen durch die hohe Punktbelastung, die Mietgestände nur nach Anweisung nutzen.

• Nutzen Sie die Hüpfburgen in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, offenes Licht, zu Wänden und

anderen Gegenständen, die eine Beschädigung hervorrufen könnten!

• Achten Sie darauf, dass Nutzer/Besucher nicht mit den Gebläsen spielen oder Gegenstände

hineinstecken. Dies gilt auch für die Stromversorgung!

Mietbedingungen:

1. Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Deutschen Personalausweises oder internationalen Reisepasses mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung.

2. Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters

3. Der Mieter hat die Mietsache in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind in

der Mängelliste aufzuführen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn dieses nicht in der Mängelliste aufgeführt sind.

4. Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigungen zu schützen. Bei Beschädigungen werden Reparaturkosten dem Mieter in Rechnung gestellt.

5. Werden Mietgegenstände unverhältnismäßig Verschmutzt oder extrem nass zurückgegeben, so muss der Mieter anstehende Reinigungskosten übernehmen. Für die Reinigung der Mietgegenständen berechnen wir pauschal 50Euro bzw.100 Euro Trocknungsgebühr!

6. Werden Mietsachen ohne Rücksprache, nicht zum Vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Nachgebühr. Diese beträgt pro ausgeliehenen Produkts: 80% des Preises des Mietobjektes pro Tag! Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätetet Rückgabe entstehen, haftet der Mieter.( z.B. Ausfall von Vermietungsgebühr)

7. Der Mieter haftet für die angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer- und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlnutzung und Diebstahl!

8. Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritte überlassen werden. Es sei denn, dies wurde bei Vertragsabschluss vereinbart.

9. Der Vermieter übernimmt keine Haftung an Sach- und Personenschäden, die durch angemietete Gegenstände verursacht werden.

10. DieNutzungdergemietetenGegenständeerfolgtausschließlichaufeigeneGefahr.EineRückgabe aufgrund der eingeschränkten Nutzbarkeit (z.B. Wetter) ist nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich

11. DerMietermussdieInbetriebnahme-Möglichkeitsicherstellen!Hierzumusseingeeigneter Untergrund, keine Behinderungen sowie eine geeignete Stromquelle sichergestellt sein!

  12. BeiderAnmietungunsererMietobjekteübernimmtderMieterdieallgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene, eingewiesene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen.

13. DieZahlungerfolgtAbholungbzw.ÜbergabeinbaroderperVorkassesoweitnichtanders vereinbart.

14. DieSicherheitshinweiseundBenutzungsregelnsindBestandteildesVertrags

15. MündlicheAbsprachenhabenkeineGültigkeit!

16. DerMietererkenntsichmitdenaufgeführtenBedingungendiesesVertrageseinverstanden.